Beim Personenbeförderungsgesetz (PBefG) will die Bundesregierung formale Planungsanforderungen an die Nahverkehrsplanung reduzieren. ( Foto: Thomas Burgert )
Bundesregierung strebt Bürokratierückbau im Verkehrsbereich an - meistgelesen am 13. Oktober 2026
Verkehrsrecht soll modernisiert werden
Die Bundesregierung will im Verkehrsrecht Bürokratie abbauen, unter anderem will man das Personenbeförderungsgesetz und das Schienenrecht modernisieren.
Mit einem Gesetzentwurf »zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich« will die Bundesregierung den Rechtsrahmen im Verkehrsbereich modernisieren. Die Regierung spricht in diesem Zusammenhang von einem »zentralen Paket, um den Reformstau im Fachrecht systematisch aufzulösen«. So wolle man mit dem Gesetzentwurf ein »umfassendes Maßnahmenbündel« zur strukturellen Modernisierung des Verkehrsrechts umsetzen, schreibt die Bundesregierung.
Der Entwurf sieht Änderungen in verschiedenen Fachgesetzen des Verkehrsrechts vor. Er bündle Maßnahmen zum Bürokratierückbau auf gesetzlicher Ebene, heißt es. Geplant ist unter anderem eine Bereinigung des Schienenrechts. So sollen die Genehmigungspflicht für Beförderungsbedingungen der Eisenbahnverkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde, bürokratische Anforderungen zur Aufstellung von Plänen für die Fahrradbeförderung sowie starre Schriftformerfordernisse aufgehoben werden.
Damit würden Verwaltungsverfahren vereinfacht und die Eigenverantwortung der Eisenbahnunternehmen gestärkt, heißt es. Durch eine Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (BSWAG) soll zudem die Elektrifizierung von Bedarfsplanvorhaben erleichtert werden. Auch im Luftverkehr sind Modernisierungen geplant: So sollen einzelne Regelungen im Luftverkehrsgesetz an aktuelle europäische Bestimmungen angepasst werden. Laut Bundesregierung betrifft dies unter anderem die Ausgestaltung von Vorschriften zum Register des Luftfahrt-Bundesamtes für unbemannte Fluggeräte sowie Vorschriften im Bereich der Flugsicherheit.
Auch an das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) will die Bundesregierung ran. Hier sollen formale Planungsanforderungen an die Nahverkehrsplanung reduziert und analoge Formvorschriften durch rechtssichere digitale Standards, wie dauerhaft überprüfbare Siegel, ersetzt werden. Dies ermögliche, so heißt es zumindest, »eine agile Reaktion auf moderne Mobilitätsbedürfnisse«. Weitere Themen in dem Entwurf sind die Optimierung der Infrastrukturverwaltung sowie der Rückbau von Berichtspflichten.
24.07.2026
Bericht zur Evaluation des Personenbeförderungsgesetzes
bdo kritisiert dünne Datenlage
Von: Thomas Burgert
Veröffentlicht am: 13.10.2026