Bis zu 70 Prozent der Kraftstoffmehrkosten können ausgeglichen werden
EU beschließt temporäre Änderung der Beihilferegeln
Die EU-Kommission hat am 29. April eine temporäre Änderung der EU-Beihilferegeln unter anderem für den Verkehrssektor beschlossen. Nach ihr können nun bis zu 70 Prozent der Mehrkosten für Kraftstoffe eines Beihilfeempfängers ausgeglichen werden.
Die Europäische Kommission hat einen befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen beschlossen, der es den Mitgliedstaaten ermöglicht, die EU-Wirtschaft vor dem Hintergrund der Krise im Nahen Osten zu unterstützen. Dies teilte sie am 29. April mit.
Der Befristete Rahmen für staatliche Beihilfen vor dem Hintergrund der Krise im Nahen Osten soll die Auswirkungen der Krise auf einige der am stärksten betroffenen Wirtschaftszweige: Landwirtschaft, Fischerei, Verkehr und energieintensive Industrien bewältigen. Dazu gehören Beihilfen auf der Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs zur Deckung eines Teils der Preissteigerungen bei Kraftstoffen und Düngemitteln und ein vereinfachter Ansatz bei kleinen Beihilfebeträgen. Der Befristete Rahmen wird bis zum 31. Dezember 2026 gelten.
Teresa Ribera, Exekutiv-Vizepräsidentin für einen sauberen, fairen und wettbewerbsfähigen Wandel, sagte: »Nur eine grüne Wirtschaft wird uns vor den Energiekrisen der Zukunft schützen. Die Energiewende ist und bleibt die wirksamste Strategie für ein unabhängiges und resilientes Europa des Wachstums. Die jüngsten Energiepreissprünge erfordern aber sofortiges Handeln. Der Rahmen für staatliche Beihilfen vor dem Hintergrund der Krise im Nahen Osten bietet einfach umsetzbare Lösungen, die die kontinuierliche Entwicklung zentraler EU-Wirtschaftszweige wie Landwirtschaft, Fischerei und Verkehr unterstützen, indem die Auswirkungen der Krise abgefedert werden.«
Nach dem Rahmen sind folgende Maßnahmen im Landverkehr (Straße und Schiene) gestattet: innerhalb der EU können die Mitgliedstaaten bis zu 70 Prozent der Mehrkosten eines Beihilfeempfängers, die sich aus dem krisenbedingten Anstieg der Kraftstoffpreise ergeben, ausgleichen.
Der Preisanstieg wird von jedem Mitgliedstaat anhand der Differenz zwischen dem relevanten Marktpreis und einem geltenden historischen Referenzpreis ermittelt. Die Gesamtmehrkosten werden dann auf der Grundlage des aktuellen oder jüngsten Vorkrisenverbrauchs des Beihilfeempfängers berechnet, so die Kommission.
Unter anderem für den Verkehrssektor steht eine vereinfachte Option zur Verfügung, damit Empfänger die Beihilfe leichter in Anspruch nehmen können. Sie ermögliche es den Mitgliedstaaten, die einzelnen Beihilfebeträge auf Elemente wie die Größe und die Art der Tätigkeiten der Beihilfeempfänger, eine allgemeine Schätzung des Kraftstoffverbrauchs in dem jeweiligen Wirtschaftszweig oder andere einschlägige Kennziffern abzustimmen, anstatt dass die Beihilfeempfänger detaillierte Nachweise über ihren tatsächlichen Verbrauch vorlegen müssen. Im Rahmen dieser Option kann jeder Empfänger bis zu 50.000 Euro erhalten.
Im Befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen vor dem Hintergrund der Krise im Nahen Osten (im Folgenden »Befristeter Rahmen«) ist auch eine befristete Anpassung des Rahmens für staatliche Beihilfen zur Unterstützung des Deals für eine saubere Industrie (CID-Beihilferahmen) vorgesehen, die größere Flexibilität und höhere Beihilfeintensitäten zur Bewältigung von Strompreisspitzen ermöglicht.
Maßnahmen auf der Grundlage des Befristeten Rahmens müssen bei der Kommission angemeldet werden. Der Rahmen sehe ein schnelles Genehmigungsverfahren vor.
Die Kommission sei bereit, fallweise und unter bestimmten Bedingungen befristete Maßnahmen zu prüfen, wie etwa eine Subventionierung der Brennstoffkosten für die Stromerzeugung aus Erdgas, um die Gesamtstromkosten zu senken.