Das Bundeskabinett hat das Klimaschutzprogramm 2026 beschlossen, es enthält insgesamt 67 Maßnahmen, mit denen das Erreichen der Klimaschutzziele sichergestellt werden soll.
Das neue Klimaschutzprogramm wurde von Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) vorgelegt. Die darin enthaltenen 67 Maßnahmen betreffen die Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr und Landwirtschaft. Damit sollen im Jahr 2030 rund 27,1 Millionen Tonnen Kohlendioxid (CO2) extra eingespart werden, so das Umweltministerium. Der Bund will in den kommenden vier Jahren insgesamt acht Milliarden Euro zusätzlich bereitstellen.
Die Bundesregierung wolle im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2026 die notwendigen Klimaschutzmaßnahmen ergreifen, um die Klimaziele aus dem Bundes-Klimaschutzgesetz zu erreichen. Den größten Nachsteuerungsbedarf gebe es in den Sektoren Verkehr und Gebäude. Da der Abstimmungsprozess zum Klimaschutzprogramm 2026 noch laufe, könne man »keine Einzelheiten zu möglichen Klimaschutzmaßnahmen« nennen, schreibt die Bundesregierung.
Hintergrund für das Klimaschutzprogramm ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von Januar 2026, wonach die Bundesregierung das Klimaschutzprogramm von 2023 nachbessern muss, um die Klimaziele zu erreichen. Das Programm genüge nicht den gesetzlichen Anforderungen, um die Senkung der CO2-Emissionen um mindestens 65 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 bis 2030 zu erreichen, urteilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH).
Die DUH hat denn auch umgehend das von der Bundesregierung beschlossene Klimaschutzprogramm als »unzureichend und rechtswidrig« bezeichnet, womit die nächste Klage drohen könnte. Die Bundesregierung lege kein Programm vor, das »die gesetzlichen Klimaziele realistisch erreicht«, so die DUH. So sei ein »wesentlicher Anteil der Maßnahmen und deren Einsparpotential nicht nachvollziehbar, die Bundesregierung rechne mit veralteten Prognosen und überschätze die Einsparwirkungen ihrer Maßnahmen«. Man werde »eine neue Klimaschutzklage gegen die Bundesregierung erheben auf Einhaltung des Klimaschutzziels für das Jahr 2040«.
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