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Wirtschaftsnachrichten für Personenverkehr
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Am 17. August wurde die Mantel-Verordnung offiziell im Bundesgesetzblatt verkündet. Laut dem Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (bdo) ein wichtiger Erfolg für die Busbranche. ( Foto: S-Bahn Berlin GmbH / J. Donath )
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bdo sieht weiteren Handlungsbedarf
Wichtige BKrFQ-Entlastungen treten in Kraft
Am 17. August wurde die Mantel-Verordnung offiziell im Bundesgesetzblatt verkündet. Nach Einschätzung des Bundesverbands Deutscher Omnibusunternehmen (bdo) ein wichtiger Erfolg für die Busbranche.
Mit der Verordnung werden mehrere Forderungen umgesetzt, für die sich der bdo und die Landesverbände über lange Zeit gegenüber Politik und Verwaltung eingesetzt haben, so der Verband in einem Rundschreiben. Zu diesem Ergebnis beigetragen habe auch das gemeinsame Vorgehen der Verkehrsbranche und insbesondere die enge Zusammenarbeit des bdo mit den Verbänden DSLV, BGL und VDV.

Bei der beschleunigten Grundqualifikation nach Paragraph 2 BKrFQV wird die theoretische IHK-Prüfung künftig neben Deutsch in den neun Fremdsprachen Albanisch, Englisch, Hocharabisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Türkisch und Ukrainisch zulässig sein.

Auch wird es laut bdo eine deutliche Kürzung der praktischen Grundqualifikationsprüfung geben. So entfällt der Prüfungsteil »Bewältigung kritischer Fahrsituationen« vollständig. Zugleich werde die Dauer der Fahrprüfung von bisher 120 auf 90 Minuten und damit auf den unionsrechtlichen Mindestumfang reduziert. Insgesamt verkürze sich die praktische Prüfung der regulären Grundqualifikation dadurch von bislang bis zu 210 Minuten auf 120 Minuten. Sie besteht nun aus 90 Minuten Fahrprüfung und einem 30-minütigen praktischen Prüfungsteil.

Es gibt Erleichterungen bei der Anerkennung von EU-/EWR-Fahrerlaubnissen sowie weitere Entlastungen im Fahrerlaubnisrecht. Hier fällt der zusätzliche Personenbeförderungsscheins für Busfahrer weg. Auch wird es Erleichterungen bei der Untersuchung des Sehvermögens geben. Ukrainisch und Kurmandschi werden als weitere mögliche Fremdsprachen bei der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung angewendet.

Wie der bdo weiter mitteilt, treten die Neuregelungen bereits einen Tag nach ihrer Verkündung, am 18. August, in Kraft. Damit gelten insbesondere die Änderungen der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung ab sofort.

Abweichend hiervon tritt Artikel 3 der Mantel-Verordnung einen Tag später, nämlich am 19. August, in Kraft. Damit werde in Anlage 4a FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung) auf die aktuelle Fassung der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung vom 12. Dezember 2025 umgestellt. Die Leitlinien konkretisieren, wann eine Erkrankung die Fahreignung ausschließt, wann Fahreignung trotz der Erkrankung besteht und unter welchen Bedingungen eine bedingte Eignung angenommen werden kann. Gutachter müssen künftig die aktuellen medizinischen Bewertungsmaßstäbe zugrunde legen, berichtet der bdo. 

Dennoch sieht der Verband weiteren Handlungsbedarf. Dies seien insbesondere Reformen bei der theoretischen Prüfung der regulären Grundqualifikation sowie der bdo-Vorschlag einer stärkeren Verzahnung von Führerschein- und Grundqualifikationsprüfung.

Der bdo stehe hierzu weiterhin in engem Austausch mit dem BMV. Auch kündigt der Verband an, darauf zu drängen, dass auch die noch offenen Punkte zügig weiterverfolgt werden.
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Von: Vera Wendlandt
Veröffentlicht am: 18.08.2026
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