Umweltausschuss stimmt für Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote
Mit den Stimmen der Koalition hat der Umweltausschuss Änderungen bei den THG-Quoten beschlossen, das bringt auch Neuerungen bei Biokraftstoffen.
Der Umweltausschuss hat am Mittwoch, 22. April, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) in der zuvor vom Ausschuss geänderten Fassung mit den Stimmen der Koalition angenommen. Die Oppositionsfraktionen AfD, Grüne und »Die Linke« stimmten dagegen. Mit der Neuregelung soll die THG-Quote bei Kraftstoffen im Straßenverkehr bis 2040 schrittweise auf 65 Prozent angehoben werden. Ursprünglich war im Gesetzentwurf der Bundesregierung eine Quote von 59 Prozent bis 2040 vorgesehen.
Der Änderungsantrag, auf den sich Union und SPD erst nach langen Verhandlungen geeinigt hatten, sieht noch weitere Anpassungen vor. So soll unter anderem die Deckelung im Bereich der konventionellen Biokraftstoffe von derzeit 4,4 Prozent angehoben werden. Wie ein Mitglied der Unionsfraktion erklärte, soll die Oberquote bis 2032 auf 5,8 Prozent steigen. Biokraftstoffe seien als preiswerte Anrechnungsoptionen sofort verfügbar, so die Begründung. Ladestrom aus Biogas soll ab Januar 2028 auf die THG-Quote anrechenbar sein. Somit können Biogasanlagen Strom für E-Ladesäulen liefern. Das sei bislang aufgrund der fehlenden Einbeziehung nicht möglich gewesen, so ein Vertreter der Union.
Eine weitere Änderung betrifft die Unterquote für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs (RFNBO): Sie soll bis 2040 schneller als bislang geplant von derzeit 1,25 Prozent steigen. Damit wolle die Koalition in diesem Bereich vor allem für Investitionsanreize setzen, so ein Unions-Vertreter. Die SPD erklärte, das Gesetz werde dazu beitragen, sowohl den Hochlauf der Elektromobilität als auch die Wasserstoffindustrie in Deutschland zu stärken. Die THG-Quote sei ein wichtiges Instrument, um die Klimaneutralität im Verkehr bis 2045 zu erreichen.
Die AfD-Fraktion lehnte den Gesetzentwurf unter anderem mit Verweis auf die mangelnde Berücksichtigung der Marktlage und insbesondere der Verfügbarkeit alternativer Kraftstoffe ab. Scharfe Kritik an den Neuregelungen kam von den Grünen und der Linken. Die Grünen nannten es einen Fehler, die Anrechnung von Kraftstoffen aus Anbaubiomasse weiter auszubauen. Das bedeute mehr klimaschädliche Kraftstoffe, mehr Flächenverbrauch und mehr Vernichtung von Biodiversität. In Kombination mit mehr E-Fuels werde das die Spritpreise noch weiter in die Höhe treiben. Die Linke warf Union und SPD vor, mit dem Gesetzesentwurf die Abhängigkeit von immer teurer werdenden Kraftstoffen zu verlängern.
11.09.2025
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