Überarbeitung reagiert auf seit langem festgestellte Mängel
EU will die Vergabe öffentlicher Aufträge vereinfachen
Die Europäische Kommission hat am 9. September einen Vorschlag für eine neue Verordnung zur Modernisierung und Vereinfachung des EU-Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge angenommen.
Ziel sei es, wirksame Investitionen in öffentliche Dienstleistungen und Infrastrukturen im Einklang mit den politischen Zielen der Union zu unterstützen, so die EU-Kommission in einer Mitteilung. Auf der Grundlage umfassender Konsultationen mit öffentlichen Auftraggebern, Unternehmen, Gewerkschaften und der Zivilgesellschaft schlägt die Kommission eine nach eigenen Angaben ehrgeizige Reform vor, um das öffentliche Beschaffungswesen einfacher, flexibler und wirksamer zu machen. Sie werde dazu beitragen, den Binnenmarkt für das öffentliche Auftragswesen zu stärken, auf den rund 15 Prozent des BIP der EU entfallen.
Die Überarbeitung reagiert auf die seit langem vom Europäischen Rechnungshof festgestellten Mängel, einschließlich des schwindenden Wettbewerbs, der begrenzten Beteiligung von KMU und der grenzüberschreitenden Beteiligung sowie der Zunahme von Einzelbietungsverfahren. Sie folge auch den Forderungen des Rates der EU und des Europäischen Parlaments nach einem strategischen, vereinfachten und wettbewerbsorientierten Rahmen.
Der Vorschlag dürfte laut der EU-Kommission zu erheblichen jährlichen administrativen Einsparungen in Höhe von 650 Millionen Euro führen. Diese Summe ergibt sich aus einer Verringerung des Verwaltungsaufwands um 80 Millionen Euro für öffentliche Auftraggeber und um 570 Millionen Euro für Wirtschaftsteilnehmer.
Die vorgeschlagene Verordnung baut auf vier Schlüsselbereichen auf.
Einfachere und klarere Regeln
Das vorgeschlagene Gesetz soll die Vorschriften einfacher und klarer machen, indem die drei bestehenden Vergaberichtlinien und Vergabevorschriften, die derzeit auf sektorspezifische Rechtsvorschriften verteilt sind, in einer unmittelbar anwendbaren Verordnung zusammengefasst werden. Dadurch sollen Komplexität, Verwaltungsaufwand und Unstimmigkeiten bei der Anwendung der Vorschriften mit drei statt derzeit fünf Verfahren verringert werden. Komplexität und Unstimmigkeiten, die sich aus getrennten Gesetzgebungsakten und unterschiedlichen nationalen Umsetzungsentscheidungen ergeben, sollen so verringert werden.
Der neue Rahmen soll öffentlichen Auftraggebern zudem mehr Flexibilität geben und Verhandlungen mit dem Antragsteller während der Verfahren ermöglichen. Diese Flexibilität soll eine bessere Marktkonsultation, vereinfachte Verwaltungsverfahren und Verhandlungen ermöglichen, wodurch das öffentliche Beschaffungswesen dem privaten Beschaffungswesen ähnlicher werden soll. Außerdem werde ein Innovationsverfahren für die Entwicklung und den Erwerb innovativer Lösungen eingeführt, die noch nicht auf dem Markt verfügbar sind.
Eine einzige Plattform für alle Beschaffungen in der EU
Die EU-Kommission sieht in der Schaffung eines integrierten digitalen Beschaffungsmarktplatzes den Schlüssel zur Vereinfachung und Verringerung des Verwaltungsaufwands. Er soll aus vernetzten und interoperablen eProcurement-Plattformen der Mitgliedstaaten bestehen.
Der digitale Marktplatz werde die Auftragsvergabe für öffentliche Auftraggeber vereinfachen und erleichtern, z. B. durch die automatische Überprüfung der Ausschlusskriterien. Die Plattform werde es den Unternehmen ermöglichen, an Vergabeverfahren teilzunehmen und Angebote in der gesamten EU über eine der angeschlossenen eProcurement-Plattformen nach dem Grundsatz der einmaligen Auftragsvergabe einzureichen. Wiederholte Anfragen nach Informationen und Dokumentationsanforderungen würden hiermit vermieden. Der Zugang zu neuen Geschäftsmöglichkeiten soll so gefördert und die Zahl der Angebote erhöht, die öffentliche Auftraggeber erhalten, werden. Mittels der Plattform soll auch der Binnenmarkt gestärkt werden.
Darüber hinaus werde der digitale Markt den Datenaustausch zwischen den eProcurement-Systemen der Mitgliedstaaten straffen, indem ein einheitlicher Rahmen für die Datenverwaltung geschaffen werde, wodurch die Transparenz, die Rechenschaftspflicht und die Betrugsbekämpfungsfähigkeiten gestärkt werden.
Stärkere Unterstützung für Umwelt-, Sozial- und Innovationsziele
Mit dem nun vorliegenden Vorschlag wird das beste Preis-Qualitäts-Verhältnis (BPQR) zur Standardvergabemethode gemacht, wobei die Qualitätskriterien mindestens 30 Prozent (50 Prozent bei arbeitsintensiven Aufträgen) ausmachen und einem »Compliance or Explain«-Mechanismus unterliegen. Öffentliche Auftraggeber können von diesem Ansatz abweichen, wenn sie erläutern, wie die Qualität andernfalls gewährleistet wird, beispielsweise durch Mindestqualitätsanforderungen.
Öffentliche Auftraggeber müssen daher systematisch nicht nur den Preis, sondern auch die Qualität, einschließlich Umwelt-, Sozial-, Innovations-, Sicherheits- und Resilienzerwägungen, sowie Erwägungen der »europäischen Präferenz« berücksichtigen. Auch werden sie laut EU-Kommission nach freiem Ermessen entscheiden können, welche Qualitätskriterien anzuwenden sind und in welchem Verhältnis sie bei einzelnen Vergabeverfahren stehen. Der Vorschlag der EU-Kommission biete praktische Instrumente zur Unterstützung öffentlicher Auftraggeber in diesem Bereich.
Mehr Sicherheit, Resilienz und strategische Autonomie
Im Einklang mit den Empfehlungen des Draghi-Berichts spiegelt der Vorschlag die wachsende geopolitische Bedeutung des öffentlichen Auftragswesens wider, so die Kommission. Sie ermöglicht es öffentlichen Auftraggebern und verlangt in einigen Fällen, Risiken im Zusammenhang mit der Sicherheit und der öffentlichen Sicherheit der Union oder der Mitgliedstaaten, sensiblen Informationen, der Cybersicherheit und dem unzulässigen Einfluss von Drittländern zu begegnen.
Neue Bestimmungen über Resilienz und Versorgungssicherheit würden für Verträge gelten, an denen Einrichtungen beteiligt sind, die mit kritischen Infrastrukturen verbunden sind, und zielen darauf ab, die Diversifizierung der Lieferketten, die Versorgungssicherheit und die Krisenvorsorge zu unterstützen, so die Kommission.
Schließlich wird mit der Verordnung ein horizontaler europäischer Präferenzrahmen für die Vergabe öffentlicher Aufträge eingeführt. Es werde klargestellt, welche Wirtschaftsbeteiligten und Produkte unter die internationalen Beschaffungsverpflichtungen der Union fallen. Die Kommission wäre in der Lage, eine solche Abdeckung einzuschränken, wenn eine Marktzugangsanalyse ergibt, dass ein Drittland es versäumt hat, den Betreibern in der Union im Einklang mit seinen Verpflichtungen einen fairen Marktzugang zu gewähren, oder wenn Beschränkungen erforderlich sind, um Abhängigkeiten von der Versorgungssicherheit zu beseitigen oder unsere wirtschaftlichen Sicherheitsinteressen zu schützen.
Die vorgeschlagene Verordnung wird vor ihrer Annahme und ihrem Inkrafttreten vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union ausgehandelt.
Der Vorschlag entspricht laut EU-Kommission auch den Empfehlungen der Berichte Draghi und Letta, in denen die Vergabe öffentlicher Aufträge als strategisches Instrument zur Stärkung der industriellen Basis Europas, zur Unterstützung von Innovationen, zur Förderung des ökologischen und digitalen Wandels und zur Stärkung der wirtschaftlichen Sicherheit hervorgehoben wird.