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Wirtschaftsnachrichten für Personenverkehr
Wirtschaftsnachrichten für Personenverkehr

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Entscheidend sei, dass die Unterstützung der Betriebe schnell komme und zielgerichtet ausgestaltet werde, so der bdo in einem Brief an den Bundeskanzler und zwei seiner Minister. ( Foto: Thomas Burgert )
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Schreiben an Friedrich Merz, Lars Klingbeil und Steffen Bilger
bdo fordert kurzfristig Beihilferegelung und Gewerbediesel
Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (bdo) hat sich angesichts der erheblichen Auswirkungen der hohen Kraftstoffpreise auf den Busmittelstand in direkten Schreiben an Bundeskanzler Friedrich Merz, Finanzminister Lars Klingbeil sowie an Verkehrsminister Steffen Bilger gewandt.
Zwar begrüßt der bdo, dass die Bundesregierung Entlastungsmaßnahmen angekündigt habe, heißt es in dem Schreiben, doch sei nun entscheidend, dass die Unterstützung schnell komme und zielgerichtet ausgestaltet werde. Statt einer Förderung mit der Gießkanne sollten die Mittel dort ansetzen, wo die hohen Kraftstoffpreise besonders gravierende wirtschaftliche Folgen haben. Eine gezielte Entlastung des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs komme letztendlich allen Menschen zugute: durch verlässliche und bezahlbare Mobilität sowie stabile Lieferketten.

Deshalb brauche es laut bdo eine kurzfristige, gezielte Hilfe. Der befristete EU-Beihilferahmen 
METSAF eröffne den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, Unternehmen im Straßenverkehr bei 
krisenbedingten Kraftstoffmehrkosten zu unterstützen, so der bdo. Luxemburg und Spanien nutzen diesen Weg bereits. Der Verband bitten die Bundesregierung, kurzfristig eine entsprechende Beihilferegelung für die gewerbliche Personenbeförderung mit Bussen und den gewerblichen Straßengüterverkehr vorzulegen und das erforderliche Verfahren bei der Europäischen Kommission einzuleiten. Eine solche Unterstützung wirke dort, wo der Kostendruck entstehe, und sei deutlich zielgenauer als ein allgemeiner Tankrabatt. 

Kurzfristige Hilfen allein würden laut bdo jedoch nicht reichen. Die Branche brauche eine dauerhafte und verlässliche Entlastung. Wie bereits im gemeinsamen Schreiben vom 22. Juni 2026 dargelegt, halten der bdo und der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) deshalb an ihrer Forderung nach einem Gewerbediesel fest. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie habe in seinem Schreiben vom 7. Juli 2026 auf Grenzen der geltenden EU-Energiesteuerrichtlinie verwiesen und angeregt, mögliche Handlungsspielräume auf europäischer Ebene prüfen zu lassen.

Der bdo bittet parallel zu den kurzfristigen Hilfen einen konkreten Vorschlag für einen 
Gewerbediesel zu entwickeln. Deutschland solle auf dieser Grundlage das Gespräch mit der 
Europäischen Kommission suchen und, soweit erforderlich, auf eine Anpassung des 
europäischen Rechtsrahmens hinwirken. Die Entlastung sollte auf den nachgewiesenen 
betrieblichen Kraftstoffverbrauch im gewerblichen Straßengüterverkehr und in der 
gewerblichen Personenbeförderung mit Bussen begrenzt werden, fordert der bdo. So bleibe sie zielgerichtet, rechtssicher und administrativ praktikabel.

»Die Unternehmen brauchen jetzt ein klares Signal: kurzfristige Unterstützung gegen die 
akute Kostenwelle und eine dauerhafte Perspektive durch den Gewerbediesel. Jede weitere 
Verzögerung erhöht den Druck auf Betriebe und Verkehrsangebote.«
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Von: Vera Wendlandt
Veröffentlicht am: 18.09.2026
Kategorien: Recht und Politik
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