Die Bundesnetzagentur will mit ihrer Entscheidung den deutschen Markt für Wettbwerber wie Italo öffenen. ( Foto: Commons.Wikimedia )
Bundesnetzagentur erlaubt mehr Wettbewerb im Fernverkehr - meistgelesen am 20. Juli 2026
»Umbruch im Schienenpersonenfernverkehr«
Die Bundesnetzagentur hat am Freitag, 17. Juli, ihre endgültige Entscheidung zu den Markteintrittsbedingungen für Wettbewerber der DB Fernverkehr getroffen.
»Mehr Wettbewerb hat das Potenzial, bessere Angebote für die Fahrgäste zu schaffen«, sagte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Entwurf hatte die Bundesnetzagentur Ende Juni vorgestellt. Man habe »die danach eingegangenen Stellungnahmen von Mitgliedern des Eisenbahninfrastrukturbeirats, vom Bundeskartellamt und von der Monopolkommission gewürdigt und sie bei der Beschlussfassung berücksichtigt«, so die Bundesnetzagentur.
»Die Bundesnetzagentur hat ihre Entscheidung auf der Basis des bestehenden Rechtsrahmens getroffen. Wir haben alle Argumente sorgfältig geprüft, bleiben in unserer Entscheidung aber bei der Regelung, die wir Ende Juni vorgestellt haben. Wir sind überzeugt, dass unsere Entscheidung den Wettbewerb im Fernverkehr in Bewegung bringen wird«, sagte Müller laut Mitteilung. Die Entscheidung betrifft die stark ausgelasteten Streckenabschnitte mit ausgewiesenen Kapazitätsobergrenzen. Davon gibt es schon heute einige.
Zukünftig wird die Anzahl solcher Abschnitte steigen. Ab der Netzfahrplanperiode 2028 sollen etwa wichtige Knoten wie München und Frankfurt mit dabei sein. Die Bundesnetzagentur verpflichtet die DB Infra Go, auf diesen Abschnitten bei der jährlichen Erstellung des Netzfahrplans im Konfliktfall nicht mehr als 60 bis 75 Prozent der für den Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) in einem bestimmten Zeitraum zur Verfügung stehenden Kapazitäten an die DB Fernverkehr bzw. an ein einziges Unternehmen zu vergeben. Den genauen Prozentwert dieser Wettbewerberklausel legt die DB Infra Go fest.
Auf diese Weise werde sichergestellt, dass »mindestens ein Wettbewerber der DB Fernverkehr tatsächlich verkehren kann«, so die Bundesnetzagentur. Man sei sich bewusst, dass »die Entscheidung einen Umbruch im Schienenpersonenfernverkehr einleiten kann«, betonte die Bundesnetzagentur. Dabei legt die Bundesnetzagentur Wert auf ein »attraktives Fernverkehrsangebot überall in Deutschland«. Die Bundesnetzagentur hat den Beschluss zunächst den beiden Parteien des Verfahrens, nämlich der DB Infra Go und Italo, übersandt. Nach Prüfung auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse wird der Beschluss auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht.
Die DB Infra Go ist nun verpflichtet, bei der Erstellung ihrer Infrastrukturnutzungsnutzungsbedingungen eine Wettbewerberklausel nach den Maßgaben der Bundesnetzagentur auszugestalten. Ein Entwurf der Nutzungsbedingungen wird der Behörde im Herbst 2026 zur Prüfung vorgelegt. Die Bundesnetzagentur kann dann Änderungen verlangen. Die Wettbewerberklausel wirkt dann bei der der Erstellung des Netzfahrplans für 2028, die im Jahr 2027 stattfindet.
16.07.2026
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Von: Thomas Burgert
Veröffentlicht am: 20.07.2026