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Wirtschaftsnachrichten für Personenverkehr
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Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will was Fahren ohne Fahrschein im ÖPNV entkriminalisieren. ( Foto: VRR )
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Vorstoß von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig
»Strafwürdigkeit des Schwarzfahrens neu bewerten«
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will was Fahren ohne Fahrschein im ÖPNV entkriminalisieren. Kritik kommt von der Union und dem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV).
»Aus meiner Sicht sprechen gute Gründe für eine Entkriminalisierung«, sagte Hubig der »Neuen Osnabrücker Zeitung« (NOZ). »Die Verfahren binden viele Ressourcen in der Justiz, die an anderer Stelle sinnvoller eingesetzt werden könnten«, so die Ministerin. Die schwarz-rote Koalition habe ein modernes Strafrecht vereinbart, man müsse die »Strafwürdigkeit des Schwarzfahrens neu bewerten.«

Wie die NOZ weiter berichtet, hält der Deutsche Anwaltverein (DAV) dies für überfällig. Der soziale Nutzen der Strafbarkeit sei zweifelhaft, der Schaden für die Allgemeinheit dagegen hoch, sagte Swen Walentowski, Leiter politische Kommunikation und Medien des DAV, in der NOZ. Die Verfahren und Freiheitsstrafen für Fahrten ohne Fahrschein kosteten den Steuerzahler rund 200 Millionen Euro im Jahr, so Walentowski.

Ein Herabstufen zur Ordnungswidrigkeit wäre nicht ausreichend, es brauche eine echte Entkriminalisierung, so Walentowski. Andernfalls würde zwar die Ersatzfreiheitsstrafe entfallen, dennoch könnten Betroffene im Rahmen der Erzwingungshaft trotzdem im Gefängnis landen.

Nach der jetzigen Rechtslage riskieren Personen, die eine verhängte Geldstrafe wegen des »Erschleichens von Leistungen« (Paragraph 265a Strafgesetzbuch) nicht zahlen können, eine Ersatzfreiheitsstrafe. 

Wie die »Tagesschau« berichtet, lehnt die Union eine Entkriminalisierung des Fahrens ohne gültiges Ticket ab. Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag Günter Krings sagte der »Rheinischen Post«: »Man kann sich über diesen erneuerten Vorstoß nur wundern. Es wäre besser, wenn das Justizministerium sich mehr den wirklichen Problemen im Strafrecht zuwendet.« Eine Entkriminalisierung des Schwarzfahrens werde es mit der Union nicht geben. Nur weil das Schwarzfahren eine Straftat sei, dürften Fahrkartenkontrolleure heute eine verdächtige Person so lange festhalten, bis die Polizei vor Ort ist. »Da Kontrollen ohne das Strafrecht keinen Sinn mehr machen würden, würde es dann natürlich viel mehr Passagiere ohne Ticket geben. Um das auszugleichen, müssten die Fahrpreise für alle anderen deutlich steigen«, sagte Krings. In den Koalitionsverhandlungen von Union und SPD sei darüber bereits ausführlich gesprochen und das Thema dann verworfen worden.

Oliver Wolff, Hauptgeschäftsführer des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), erklärte zum Vorstoß Hubigs: »Schwarzfahren ist kein Kavaliersdelikt – es verursacht jedes Jahr Schäden in Milliardenhöhe. Diese Verluste treffen nicht nur die Verkehrsunternehmen, sondern am Ende auch die ehrlichen Fahrgäste, die ihr Ticket bezahlen. Zudem geraten unsere Mitarbeitenden, die kontrollieren und für Ordnung sorgen, immer wieder in gefährliche Situationen. Körperverletzungen und zuletzt sogar tödliche Vorfälle mehren sich. Deshalb bleibt die bisherige strafrechtliche Regelung richtig. Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Koalitionsvertrag keine Änderung der Rechtslage vorsieht: Der Bund hat den Tisch voll mit zu lösenden Problemen – nicht nur im Bereich Sicherheit – für die Bus- und Bahn-Branche, hier sollte der Schwerpunkt der Anstrengungen liegen.«
Von: Vera Wendlandt
Veröffentlicht am: 08.04.2026
Kategorien: Recht und Politik
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