Ein Entwurf zum Energieeffizienzgesetz sieht zwar Ausnahme für den öffentlichen Verkehr vor, allerdings keine Ausnahmen für KMU, damit droht Betrieben der Bustouristik wieder einmal ein Bürokratiemonster.
In Berlin hat die Bundesregierung nun den Referentenentwurf eines »Gesetzes zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie« vorgelegt. In einer ersten Stellungnahme begrüßte der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (bdo), dass der öffentliche Verkehr grundsätzlich von den Pflichten des Energieeffizienzgesetz (EnEfG) ausgenommen werden soll. Ebenso positiv bewertet der bdo, dass der Schwellenwert für verpflichtende Energie- oder Umweltmanagementsysteme auf 23,6 GWh angehoben werden soll (1 zu 1 Umsetzung der Schwellenwerte der EU-Energieeffizienzrichtlinie).
»Mit diesen Anpassungen sind im ÖPNV und im Fernlinienverkehr tätige Mitgliedsunternehmen von den Pflichten ausgenommen. Ebenso dürften auch die meisten im Gelegenheitsverkehr tätigen Unternehmen aufgrund der Schwellenwertanhebungen von den komplexen Energie- und Umweltmanagementsystemen nicht mehr betroffen sein«, schreibt der bdo.
Kritisch sieht der Verband jedoch, dass »die EU-Richtlinie weiterhin keine grundsätzlichen KMU-Ausnahmen zulässt«. Nach dem nun vorliegenden Entwurf des Umsetzungsgesetzes soll die Energieauditpflicht auf Unternehmen ab einem jährlichen Gesamtenergieverbrauch von 2,77 GWh in den letzten drei Jahren daher beibehalten werden. Davon sind laut bdo »viele kleine und mittelständische Unternehmen in der Bustouristik betroffen«. Dieses Ergebnis sei »in keinem Fall nachvollziehbar, hat allerdings seinen Ursprung in der EU-Richtlinie, die daher ebenfalls grundsätzlich überarbeitet oder gar ganz abgeschafft werden sollte«, so der bdo in seiner Stellungnahme.
»Überhaupt nicht nachvollziehbar« ist aus Sicht des bdo, dass es »einerseits keine Ausnahmen und Entlastungen für KMU geben wird, aber auf der anderen Seite sogar die in der EU-Energieeffizienzrichtlinie extra vorgesehenen Möglichkeiten tragfähiger Förder-, Beratungs- und Unterstützungsinstrumente für KMU in Deutschland nicht genutzt werden sollen«. Bislang seien die mittelständischen Unternehmen hier allein gelassen worden »und dies soll auch in Zukunft nach dem vorliegenden Entwurf weiterhin der Fall sein«, kritisiert der Branchenverband.
Man werde sich vor diesem Hintergrund »weiter für Verbesserungen einsetzen, damit auch die Bustouristik von diesem Bürokratiemonster ausgenommen wird«, kündigte der bdo an. Hierfür müsse erstens die Bundesregierung in Brüssel tätig werden und zweitens bis zu einer notwendigen Änderung der EU-Richtlinie von den Förder-, Beratungs- und Unterstützungsinstrumenten aktiv Gebrauch gemacht werden.
Der bdo hatte sich bereits in der vergangenen Legislaturperiode für Verbesserung beim EnEfG eingesetzt. Diese Forderung hatte auch Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden. Grundsätzlich sei man »verwundert, dass jetzt erst ein erster Entwurf zur Novelle des bestehenden Gesetzes in die Verbändeanhörung gegangen ist«, so der bdo.
21.04.2026
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