Die Europäische Kommission hat im Rahmen einer öffentlichen Konsultation einen Verordnungsentwurf zur Weiterentwicklung intelligenter Fahrtenschreiber vorgelegt. Hintergrund sind die neuen EU-Regelungen zu Lenk- und Ruhezeiten im Personengelegenheitsverkehr.
Künftig sollen Fahrtenschreiber auch Beginn und Ende einzelner Gelegenheitsverkehre digital erfassen können. Dazu sollen Fahrer den jeweiligen Verkehr über eine neue Funktion im Fahrtenschreiber kennzeichnen. Die Einträge werden mit weiteren Fahrzeugdaten, etwa Zeit und Standort, verknüpft. Ziel ist es, die Einhaltung der geltenden Vorschriften besser kontrollieren zu können.
Der bdo hat sich mit einer Stellungnahme in die Konsultation eingebracht. Darin begrüßt der Verband grundsätzlich die Digitalisierung der Kontrollen, betonen jedoch, dass diese zu einer tatsächlichen Entlastung der Busunternehmen führen muss. Digitale Nachweise müssen bestehende Papierpflichten ersetzen und dürfen nicht zu zusätzlicher Bürokratie führen. Insbesondere setzt der bdo sich deshalb für den Abbau der bisherigen Fahrtenblattpflichten ein, soweit die erforderlichen Informationen künftig bereits digital verfügbar sind.
Darüber hinaus fordert der bdo klare Vorgaben, wann ein einzelner Gelegenheitsverkehr beginnt und endet, Möglichkeiten zur nachvollziehbaren Korrektur versehentlicher Fehleingaben sowie praxistaugliche Übergangsregelungen. Auch müsse sichergestellt werden, dass das Ein- und Aussteigen von Fahrgästen nicht mit Be- und Entladevorgängen im Güterverkehr gleichgesetzt werde und aus technischen Vorgaben keine unklaren zusätzlichen Fahrerpflichten entstehen. Der bdo schreibt dazu: »Unser Ziel ist eine Digitalisierung, die Kontrollen vereinfacht, Rechtssicherheit schafft und den betrieblichen Alltag tatsächlich erleichtert.«