Gerade in ländlichen Regionen und in städtischen Randlagen können laut Bundesverkehrsminister Steffen Bilger autonome Fahrzeuge das öffentliche Verkehrsangebot sinnvoll ergänzen. ( Foto: VLP )
Schneller vom Pilotprojekt in die breite Anwendung kommen
Bundesregierung fördert das autonome Fahren
Das Bundesverkehrsministerium stellt Millionen für das autonome Fahren bereit, im Fokus stehen Vorhaben, die dazu beitragen sollen, schneller vom Projektstadium in den Regelbetrieb zu kommen.
Das Bundesverkehrsministerium (BMV) stellt mit einem neuen Förderaufruf bis zu 14 Millionen Euro für die Investition in Fahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion bereit. Gefördert werden laut BMV »insbesondere Vorhaben im öffentlichen Personennahverkehr sowie im Güterkraftverkehr, mit denen autonome Fahrzeuge dauerhaft im öffentlichen Verkehrsraum einsetzt werden«.
»Gerade in ländlichen Regionen und in städtischen Randlagen können autonome Fahrzeuge das öffentliche Verkehrsangebot sinnvoll ergänzen und Menschen besser miteinander verbinden«, sagte Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU). Mit der Förderung wolle man »den Praxiseinsatz autonomer Fahrzeuge beschleunigen und Deutschland als Innovationsstandort für die Mobilität der Zukunft stärken«.
Ziel sei es, »die Marktdurchdringung autonomer Systeme zu erhöhen und deren Potenziale für mehr Verkehrssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit im Verkehr nutzbar zu machen«, so das Ministerium. Ein besonderer Schwerpunkt des Förderaufrufs liegt auf Vorhaben, die einen nachhaltigen Beitrag zur Entwicklung oder Weiterentwicklung von Modellregionen für autonomes Fahren leisten. Damit soll erreicht werden, dass »autonome Mobilität schneller vom Pilotprojekt in die breite Anwendung« überführt werden.
Gefördert werden laut BMV unter anderem:
- die Beschaffung von Fahrzeugen, die bereits mit autonomen Fahrsystemen ausgestattet sind,
- die Beschaffung von Fahrzeugen, die durch Hersteller oder Drittanbieter mit autonomen Fahrfunktionen ausgerüstet wurden,
- die Umrüstung bestehender Fahrzeuge mit autonomen Fahrsystemen,
- Leasingmodelle für Fahrzeuge mit autonomen Fahrfunktionen,
- Vorhaben im Regelbetrieb sowie im Erprobungsbetrieb mit anschließendem dauerhaftem Einsatz.
Antragsberechtigt sind Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, ÖPNV-Aufgabenträger, kommunale und private Verkehrsunternehmen mit Genehmigung gemäß §§ 2, 9ff. PBefG, rechtsfähige Zweckverbände und Verkehrsverbünde sowie Antragsteller mit Tätigkeitsbereich gemäß §§ 1 und 2 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) und Sitz in der Bundesrepublik Deutschland. Anträge können ab dem 1. September 2026 über das Förderportal easy-Online eingereicht werden. Die Antragsfrist endet am 15. Oktober 2026.
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Veröffentlicht am: 01.09.2026