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Wirtschaftsnachrichten für Personenverkehr
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Nachdem Verdi und die Arbeitgeber eine Einigung erreicht haben, sind Streiks im hessischen ÖPNV erst einmal vom Tisch. ( Foto: Siemens Mobility )
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Tarifgespräche für die kommunalen Verkehrsbetriebe Hessen - meistgelesen am 18. März 2026
Verdi und die Arbeitgeber einigen sich
In Hessen haben die kommunalen Arbeitgeber und die Gewerkschaft Verdi bei den Tarifgesprächen für die kommunalen Verkehrsbetriebe eine Einigung erzielt.
Der »Hessische Rundfunk« (»HR«) zitiert eine Verdi-Sprecherin mit den Worten: »Streiks sind erst einmal vom Tisch«. Es sei ein »klassischer Kompromiss« im ÖPNV-Tarifkonflikt erzielt worden. Laut Verdi müssen die Beschäftigten allerdings dem Ergebnis noch zustimmen. Der Kommunale Arbeitgeberverband Hessen (KAV Hessen) erklärte ebenfalls, dass weitere Streiks im hessischen kommunalen Nahverkehr abgewendet werden konnten. Die Tarifeinigung stehe bis zum 30. April 2026 unter Erklärungsvorbehalt. 

Wesentlicher Bestandteil der Tarifeinigung seien neue Eingruppierungsregelungen für die Beschäftigten in denjenigen Berufsgruppen, für die nicht bereits in der Tarifrunde 2024 zum TV-N Hessen neue Eingruppierungsmerkmale vereinbart worden sind, so der KAV Hessen. Für die Fahrer, Disponenten bzw. Verkehrsmeister und die Beschäftigten in Werkstätten seien bereits in der letzten Tarifrunde 2024 deutliche Verbesserungen bei der Eingruppierung vereinbart worden.

»Durch die neuen Eingruppierungsmerkmale ist die Überarbeitung der Eingruppierungsregelungen nunmehr abgeschlossen«, sagte Marion Hebding, Verhandlungsführerin des KAV Hessen. »Es ist uns gelungen, die Entgeltordnung für den Nahverkehr zu modernisieren und Eingruppierungsregelungen zu vereinbaren, die den geänderten Anforderungen an die Beschäftigten Rechnung tragen. Für viele Beschäftigte sind neue Beispiele vereinbart bzw. ist deren Tätigkeit in Form von Beispielen einer höheren Entgeltgruppe zugeordnet worden.«

Der Tarifabschluss beinhalte darüber hinaus insbesondere eine weitere Anhebung er Bemessungsgrundlage für die Zeitzuschläge etc. Ausgehend von der Stufe 3 für alle Beschäftigten wird die Bemessungsgrundlage in drei Schritten bis 2031 dahingehend angehoben, dass auf die individuelle Stufe der Beschäftigten, mindestens jedoch die Stufe 3, abgestellt wird. Weitere Anpassungen wurden bei der Zulage für Fahrer in größeren Städten (Ballungsraumzulage), der Ankopplungsregelungen bei der Veränderung der Tabellenentgelte entsprechend der Entgeltanpassung beim TVöD sowie beim Pflichtbudget bei der leistungsorientierten Bezahlung vereinbart. Die Mindestlaufzeit für die Mantelregelungen im TV-N Hessen endet am 31. Dezember 2029. Für die neue Entgeltordnung zum TV-N Hessen wurde eine Mindestlaufzeit bis zum 31. Dezember 2034 vereinbart.

»Angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Lage der kommunalen Nahverkehrsunternehmen in Hessen sind wir mit diesem Tarifabschluss an die äußerste Grenze des Machbaren gegangen«, sagte Burkhard Albers, Hauptgeschäftsführer des KAV Hessen. »Dabei muss auch berücksichtigt werden, dass bereits in der Tarifrunde 2024 zum TV-N Hessen außerordentliche Verbesserungen für die Beschäftigten in den Nahverkehrsunternehmen vereinbart wurden. Dieser Tarifabschluss konnte letztlich dadurch erzielt werden, dass durch die lange Laufzeit ausreichend Planungssicherheit für die hessischen kommunalen Nahverkehrsunternehmen erreicht worden ist.«

In den vergangenen Wochen hatte es im hessischen ÖPNV immer wieder Streiks gegeben – teilweise bundesweit. In Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein hat es ebenfalls bereits Tarifeinigungen zwischen den Arbeitgebern und Verdi gegeben. In anderen Bundesländern wie Bayern, Nordrhein-Westfalen und Hamburg hat die Gewerkschaft erneut zu weiteren Warnstreiks aufgerufen.
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Von: Thomas Burgert
Veröffentlicht am: 18.03.2026
Kategorien: Verbände
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