Das Bundestariftreuegesetz entspreche nicht dem, was sich die aktuelle Bundesregierung für den Bürokratieabbau vorgenommen habe, so der BDA. (
Foto: Wikimedia Commons / Håkan Dahlström
)
KMU könnten sich laut Arbeitgeberverband aus Vergabeverfahren zurückziehen
Kritik am Bundestariftreuegesetz
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände hat das Bundestariftreuegesetz erneut kritisiert, Lob kommt hingegen vom DGB.
In einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag, 2. November, hat die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) das Bundestariftreuegesetz (BTTG) kritisiert und vor dessen negativen Folgen für Unternehmen gewarnt. Grundlage der Anhörung waren zum einen der Nationale Aktionsplan zur Förderung der Tarifbindung in Deutschland sowie ein Antrag der Fraktion »Die Linke«, in dem »bessere Arbeitsbedingungen und höhere Löhne für alle« gefordert werden.
Durch das Tariftreuegesetz würden kleinere Haustarifverträge verdrängt, mit der Folge, dass sich vor allem kleinere und mittlere Unternehmen aus Vergabeverfahren zurückziehen würden, erklärte Roland Wolf für die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. Das Gesetz entspreche nicht dem, was sich die Bundesregierung für den Bürokratieabbau vorgenommen habe, fügte seine Kollegin Mandy Reichel an.
Die Verdrängung von Haustarifverträgen bewertete auch der Rechtswissenschaftler Felix Hartmann (FU Berlin) als einen der negativen Aspekte des BTTG. Er betonte außerdem, dass die EU-Richtlinie zur Tarifbindung keine Ergebnispflicht enthalte, also keine zwingende Tarifbindung bei 80 Prozent der Betriebe erreicht werden müsse. Clemens Höpfner, Arbeitsrechtler an der Universität zu Köln, sagte, es sei »primär Aufgabe der Tarifparteien selbst und nicht der Politik, attraktive Arbeitsbedingungen zu schaffen«. Die Tarifautonomie funktioniere aber nur dort, wo es starke Akteure gebe.
Zustimmung für das BTTG kam vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), dem Verein »Das Progressive Zentrum« und dem Politikwissenschaftler Thorsten Schulten vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung: Robby Riedel vom DGB nannte das BTTG einen »wichtigen Meilenstein« zur Durchsetzung fairer Arbeitsbedingungen, kritisierte jedoch die Ausnahmeregelungen. Johanna Siebert vom Progressiven Zentrum und Thorsten Schulten plädierten jeweils für eine Stärkung der Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) von Tarifverträgen.
Eva Kocher, die europäisches und deutsches Arbeitsrecht an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) lehrt, warnte generell davor, die Wirkung des Gesetzes zu überschätzen. Die Bedeutung läge eher dort, wo es darum gehe, dass sich relevante Akteure für den Schutz der Tarifautonomie einsetzten. Das Tariftreuegesetz knüpft die Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes an Unternehmen an die Existenz eines Branchen-Tarifvertrages. Es ist im Mai 2026 in Kraft getreten.
09.03.2026
Gastbeitrag von Benjamin Sokolovic, GVN
Bundestariftreuegesetz – Organisiertes Misstrauen gegenüber der deutschen Wirtschaft
Von: Thomas Burgert
Veröffentlicht am: 03.11.2026