Verbände zur Stellungnahme aufgefordert - meistgelesen am 16. Februar 2026
»Es kommt Schwung in die Novelle der Berufskraftfahrerqualifikation«
Es komme »Schwung in die Novelle der Berufskraftfahrerqualifikation«, so der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (bdo).
Der bdo verweist auf den Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (Mantel-VO), der dem bdo zugegangen sei, es gibt eine Frist zur Stellungnahme bis zum 10. März 2026. Es seien einige wesentliche Forderungen des bdo aufgenommen worden, dabei listet der Verband auf: Verbesserungen bei der Grundqualifikation: Verkürzung der praktischen Prüfung der Grundqualifikation um insgesamt 90 Minuten (Reduktion um 30 Minuten bei der »Fahrprüfung«; ersatzlose Streichung des 60-minütigen Prüfungsteils »Bewältigung kritischer Situationen«).
Weiter finden sich die Maßnahmen:
- Möglichkeit die Prüfung der beschleunigten Grundqualifikation in einer von mehreren Fremdsprachen abzulegen (u. a. Ukrainisch),
- Aufnahme der Ukraine in die Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) zwecks prüfungsfreier Umschreibung,
- Aufnahme von Kurmandschi und Ukrainisch in den Sprachenkatalog der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung,
- Änderung des § 28 FeV, um in der EU umgetauschte Führerscheine aus Drittstaaten anerkennen zu können,
- Änderung von § 3 FeV, um mit Blick auf das Ergreifen von Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde bei Nichteignung oder bedingter Eignung klarer zwischen Führern fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge oder Tiere und fahrerlaubnispflichtiger Kraftfahrzeuge zu differenzieren.
sowie
- Aufnahme von Montenegro in die Anlage 11 FeV zwecks prüfungsfreier Umschreibung,
- Aufhebung der Beschränkung einer nur einmaligen Wiederholung eines Unterkenntnisbereichs,
- Ausweitung des Kreises der Berechtigten zur Vornahme der Untersuchung des Sehvermögens von Bewerberinnen und Bewerbern sowie von Inhabern und Inhaberinnen einer Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E beziehungsweise einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung auf bestimmte Augenoptikerbetriebe.
Nicht aufgenommen wurden nach einer ersten Durchsicht die Forderung des bdo nach einer 1:1 Umsetzung der Richtlinie im Hinblick auf theoretische Prüfung bei der Grundqualifikation sowie das Zulassen anderer Sprachen und/oder Dolmetscher. Auch wurde kein Gebrauch gemacht von der durch die Verordnung (EU) 2022/1820 eingeräumten Option, nach einer Ergänzungsqualifikation ukrainische Fahrerqualifizierungsnachweise beschränkt für die Dauer des Schutzstatus anzuerkennen, weil hierfür kein Bedarf mehr gesehen wurde. Diese fehlenden Punkte gilt es im nun anstehenden Gesetzgebungsverfahren zu heilen. Wir werden hierzu konkrete Vorschläge vorlegen.
Der bdo betont zudem, dass die ebenfalls durch das BMV verkündete Reduzierung von Pflichtstunden sowie die Herausnahme von Doppelung der Lehrinhalte von Führerschein und BKF in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren erfolgt. Auch hier erwarte man »erhebliche Verbesserungen«. Insgesamt lasse sich feststellen, dass »die harte Arbeit des bdo und der Landesverbände und die zahlreichen intensiven Gespräche mit der Politik zu einem Umdenken bei der Bundesregierung und dem zuständigen BMV« geführt habe. Die in dieser Woche präsentieren Vorschläge würden zeigen, dass »es der amtierenden Bundesregierung ernst ist, mit dem ‚Goldplating‘ Schluss zu machen, Bürokratie abzubauen, Hürden zu nehmen und Kosten zu senken«.
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