Zwischenbescheid des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg - meistgelesen am 28. Juli 2026
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) müssen die unterbrochene Werbung, die das Portal Nius auf Bussen und in U-Bahn-Haltestellen der BVG geschaltet hatte, vorerst nicht wieder aufnehmen.
Das verfügte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einem Zwischenbescheid, wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) am 27. Juli berichtet.
Das Verwaltungsgericht Berlin hatte entschieden, dass die BVG die Werbung wieder zulassen und Äußerungen über den Nius-Chefredakteur Julian Reichelt öffentlich zurücknehmen muss.
Gegen diesen Beschluss legte die BVG Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein. Über diese ist laut FAZ noch nicht entschieden, doch habe das OVG Berlin-Brandenburg verfügt, wie das Gericht auf Anfrage der Zeitung bestätigt, dass die BVG die Nius-Werbung vorerst nicht zulassen müsse – bis in der Sache entschieden sei.
Zuvor hatte die BVG die Nius-Reklame nach Protesten gestoppt, auf die Sicherheitslage verwiesen und sich darauf berufen, Reichelt habe einen Social-Media-Post veröffentlicht, der den Eindruck vermittelte, ein Motiv der Werbekampagne wiederzugeben, und nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt sei. Reichelt hatte geschrieben: »Wir werden immer beliebter bei sämtlichen beiden Geschlechtern« und dazu ein KI-Bild verbreitet, das man so deuten konnte, auch damit werde bei der BVG geworben.
Diese Einlassung, befand das Verwaltungsgericht, halte »die Grenzen der Meinungsfreiheit ein« und sei nicht rechtswidrig. Die BVG könne sich nicht darauf berufen, dass hier ein Gesetzesverstoß vorliege, und deshalb die Werbekampagne des Portals Nius beenden. Das Gericht wies die BVG an, Nius und dessen Betreibergesellschaft Vius innerhalb von sechs Monaten einen Ersatzzeitraum für 250 U-Bahn-Plakate anzubieten. Dass die BVG mit ihrem Urteil über den Post des Nius-Chefredakteurs nach Ansicht des Verwaltungsgerichts falsch lag, müsse indes mitgeteilt werden.
Der Aufforderung ist die BVG am 16. Juli mit folgender Pressemitteilung nachgekommen:
»Am 13. Juli 2026 hat die BVG gegen den Beschluss des Verwaltungsgericht Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt. Dieses hat heute entschieden, die erstinstanzliche Entscheidung von Montag zur Fortführung der Werbekampagne bis zur finalen Entscheidung über die Beschwerde auszusetzen. Es bestehe keine Notwendigkeit, dem Ergebnis des Beschwerdeverfahrens vorzugreifen. Dies bedeutet, dass die BVG die Werbekampagne des Online-Portals Nius vorerst nicht wieder aufnehmen muss.
Im Beschluss von Montag hat das erstinstanzliche Gericht die BVG auch verpflichtet, öffentlich mitzuteilen, dass ihr vorläufig durch gerichtlichen Beschluss untersagt worden ist, bestimmte Aussagen aus ihrer Pressemitteilung 'BVG beendet Werbekampagne von Medienportal' zu tätigen, verbreiten und/oder verbreiten zu lassen: Dies betrifft die Aussage, der am 3. Juni 2026 veröffentlichte Social-Media-Post eines Nius-Verantwortlichen überschreite 'die Grenzen der zulässigen Meinungs- und Werbefreiheit', sei „offensichtlich rechtswidrig“ und verletze Rechte Dritter beziehungsweise erwecke bewusst diesen Eindruck. Dieser Pflicht kommt die BVG mit dieser Information nach.«
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