Bundesrechnungshof sieht Fehlentwicklungen bei Korridorsanierungen
Der Bundesrechnungshof (BRH) wirft der Deutschen Bahn (DB) erhebliche Mängel bei der Sanierung hoch belasteter Bahnstrecken vor.
»Die ersten Korridorsanierungen zeigen gravierende Fehlentwicklungen«, heißt es in einem Bericht des Rechnungshofs an den Haushaltsausschuss des Bundestags. Bisherige Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen seien »fehlerhaft und nicht belastbar«. Der Bericht lag der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vor.
Die Bahn-Sparte DB InfraGO halte Versprechen weitgehend nicht ein, heiße es laut dpa darin. Der BRH halte ein »konsequentes Nachsteuern« für unerlässlich. Das Bundesverkehrsministerium (BMV) habe in einer Stellungnahme die Feststellungen des Rechnungshofs nicht entkräftet, sondern bestätige vielmehr bestehende Defizite bei den Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und der Erfolgskontrolle, wie auch das »Handelsblatt« berichtet.
Nach Problemen bei den ersten Korridorsanierungen hatten die DB und der Bund vor zwei Wochen bekanntgegeben, dass in den kommenden fünf Jahren deutlich weniger Strecken saniert werden sollen als bisher geplant. Zudem soll nach Abschluss der Bauarbeiten der Zugverkehr künftig nur schrittweise wieder hochgefahren werden. Bei den bislang abgeschlossenen Generalsanierungen hatte es nach Abschluss der Arbeiten immer wieder Probleme etwa mit verspäteten Zügen gegeben.
Gegen die Kritik des Rechnungshofs, dass die Kosten für einzelne Projekte häufig die ursprünglichen Planungen überschreiten, führt die Bahn auch Sanierungen an, die günstiger wurden als geplant, so die dpa. Dazu würden etwa die Modernisierungen der Strecken Nürnberg-Regensburg sowie Hagen-Wuppertal-Köln gehören.
Der BRH fordere in dem Bericht das BMV auf, die Wirtschaftlichkeit und den Erfolg der Korridorsanierungen »haushaltsrechtskonform« nachzuweisen und die festgestellten Defizite zu beheben. Die Wirtschaftlichkeit jeder Korridorsanierung müsse gesondert nachgewiesen werden, so die dpa weiter. »Für die Milliardeninvestitionen in Korridorsanierungen fehlt eine tragfähige Entscheidungsgrundlage.« Dem Haushaltsausschuss fehlten wesentliche Informationen, um seine parlamentarische Budget- und Kontrollverantwortung wahrnehmen zu können. Bei den ersten abgeschlossenen Korridorsanierungen seien die Kosten zum Teil erheblich gestiegen.
Die DB habe die in Aussicht gestellte »Baufreiheit« bei den Korridorsanierungen von zunächst zehn auf fünf Jahre verringert. Die fünfjährige Baufreiheit aber halte sie bereits jetzt wegen nachgelagerter Arbeiten und der Beseitigung von Mängeln nicht ein.
Erst jüngst habe die DB betont, dass das Versprechen »einmal bauen, einmal grundlegend modernisieren - und die Strecke anschließend möglichst bis zu 10 Jahre weitgehend frei von größeren baubedingten Einschränkungen halten«, weiterhin gelte. Die Einhaltung solle künftig konsequenter sichergestellt werden. Gleichzeitig brauche es auch mehr Realismus.
11.09.2026
Generalsanierung
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