Baden-Württemberg - meistgelesen am 5. August 2026
Mehreren Tochterfirmen der Bussparte der Südwestdeutschen Landesverkehrs-GmbH (SWEG) droht das Aus. Dies geht auch mit Veränderungen für SWEG-Busfahrerinnen und Busfahrer einher.
Wie der SWR am 4. August berichtet, drohen Fahrerinnen und Fahrern der SWEG Kündigungen und sollten sie in neu gegründeten Firmen weiter arbeiten können, dann zu schlechteren Konditionen als bisher. Laut Michael Sütterlin, Betriebsrat in Weil am Rhein, sei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der dortigen SWEG-Bustochter eröffnet worden, dass sie bis zum 13. Dezember gekündigt würden.
Winfried Dages, Betriebsrat der Bus GmbH Endingen, erklärte dem Sender: »Die SWEG will uns in den WBO-Tarifvertrag stecken.« Dages und seine Kolleginnen und Kollegen müssten dann auf »etliche Zulagen« verzichten. Laut der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft Verdi seien Fahrerinnen und Fahrer verschiedener Bus-Tochtergesellschaften betroffen, neben Weil am Rhein auch Lahr, Kehl, Schutterwald, Endingen, Gammertingen, Dörzbach und Wiesloch.
Bisher werden die SWEG-Busfahrer und Busfahrerinnen nach dem Eisenbahntarifvertrag (ETV) vergütet. Dieser bietet je nach Beschäftigungsdauer ein 13. Monatsgehalt. Zudem gebe es eine Pensionskasse, bestimmte Fortbildungstage für Pflichtkurse würden als Arbeitstage gewertet.
Laut SWEG haben sich die Tarifverträge von WBO und ETV jedoch in den letzten Jahren immer mehr angenähert. Der WBO-Tarifvertrag übertreffe den ETV bereits in vielen Lohnbestandteilen, so die SWEG laut dem SWR.
So würden der Stundenlohn und viele Zuschläge im WBO-Tarif höher liegen als im ETV. Auch die Altersversorge sei vergleichbar. Junge Mitarbeitende seien im WBO-Tarif in Sachen Vergütung bessergestellt als Kollegen, die kurz vor dem Renteneintritt stünden. »Individuell gibt es nur noch geringe Tarifunterschiede, die sich in einem überschaubaren Rahmen bewege«, so die SWEG.
Extras im ETV würden die Fahrerinnen und Fahrer der SWEG-Bustöchter jedoch teurer als andere machen, und damit sei das landeseigene Unternehmen im Busgeschäft weniger konkurrenzfähig. Bei öffentlichen Ausschreibungen gelte der WBO-Tarifvertrag als Standard, so die SWEG. Aus Wettbewerbsgründen nehme die SWEG mit dem ETV-Tarifvertrag nicht mehr an öffentlichen Ausschreibungen teil, so SWEG-Pressesprecher Christoph Meichsner laut SWR.
Bei Ausschreibungen von öffentlichen Buslinien drohe den SWEG-Tochterfirmen, ihre Linien an günstigere Konkurrenten zu verlieren. Zuletzt verlor die SWEG bei einer Ausschreibung in Lahr. Laut Regionalleiter Thomas Lang habe das daran gelegen, dass die SWEG dort mit dem ETV-Tarifvertrag an der Ausschreibung teilgenommen hatte, berichtet der SWR. Dies bringe Verdi in eine Zwicklmühle, da Arbeitsplätze bedroht seien, wenn die Ausschreibungen nicht gewonnen werden. Die Tarifverträge, die künftig angewandt werden sollten, seien Tarifverträge, die Verdi verhandelt habe und nach denen aktuelle Ausschreibungen nach dem sogenannten Landestariftreuegesetz erfolgen würden. Verdi wolle aber einen Überleitungstarif mit der SWEG abschließen, außerdem einen Sozialplan für Beschäftigte, die nicht in die neuen Gesellschaften übernommen würden.
Bisher verweigere die Arbeitgeberseite die Tarifverhandlungen komplett. Die Zeichen stünden auf Arbeitskampf, so Friederike DeCoite von Verdi: »Der Überleitungtarifvertrag ist ein erstreikbarer Tarifvertrag. Der Arbeitskampf kann theoretisch morgen schon losgehen.« Über Sozial- und Übergangsregelungen verhandele der Betriebsrat von Weil am Rhein, vertreten durch einen Anwalt, mit der Geschäftsleitung der SWEG, so der Betriebsrat. Am 10. August werde sich zudem eine Einigungsstelle mit der Sache befassen.
Laut Thomas Lang, dem SWEG-Regionalleiter für Weil am Rhein und Müllheim, habe die SWEG Zugeständnisse für eine Übergangszeit von drei Jahren angeboten. Soziale Nachteile für »Fahrer im Bestand« sollen für diese Zeit ausgeglichen werden. Beispielsweise zahle die SWEG den vollen Tarifunterschied oder gleiche Mehrbelastungen für einen längeren Arbeitsweg für drei Jahre aus oder übernehme die Umzugskosten.
Betriebsrat Sütterlin: »Wir wollen verhindern, dass die Geschäftsleitung beginnt auszusortieren, wer in die neue Firma mitgenommen wird - nach dem Motto: Der ist immer mal wieder krank, der fehlt häufiger als ein anderer.«
Viele Beschäftigte würden das Ergebnis der Einigung abwarten, bevor sie sich auf eine Stelle im neuen Unternehmen bewerben würden, was den Druck auf die SWEG erhöhe: »Wenn im September/Oktober noch nicht genug Fahrer übergetreten sind, dann müssen die andere Fahrer besorgen,« so Sütterlin.
Die SWEG gehört zu 95 Prozent dem Land Baden-Württemberg. Die restlichen Anteile verteilen sich auf den Landkreis Sigmaringen (2,5 Prozent) und den Zollernalbkreis (2,5 Prozent).