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Wirtschaftsnachrichten für Personenverkehr
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Man befinde sich »intensiv in Vorbereitung der Trassenpreisreform«, erklärte das Bundesverkehrsministerium als Reaktion auf das Urteil des EuGH. ( Foto: Thomas Burgert )
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EuGH erklärt Trassenpreisregelung für rechtswidrig
Dem SPNV drohen hohe Kostensteigerungen
Nach dem EuGH-Urteil zum Trassenpreissystem kommen auf den SPNV hohe Kosten zu, das Bundesverkehrsministerium sieht hingegen Rechtssicherheit hergestellt.
Die deutsche Regelung zum Preisdeckel für die Schienennutzung im Nahverkehr ist dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zufolge rechtswidrig. Die Berechnung der Trassenpreise verstoße gegen EU-Vorgaben, weil sie zu unflexibel sei, urteilten die Richter in Luxemburg.  Weil die Bundesnetzagentur die beantragten Entgelte für das Jahr 2025 im Nahverkehr kürzte und stattdessen den Fern- und Güterverkehr mit höheren Trassenpreisen belastete, zogen die Infra Go und mehrere Eisenbahnverkehrsunternehmen vor Gericht. Das mit dem Fall befasste Verwaltungsgericht Köln wandte sich an den EuGH.

Das EuGH-Urteil schafft aus Sicht des Bundesverkehrsministeriums (BMV) Rechtssicherheit und werde »bei den internen Prüfungen des BMV für eine Reform des Trassenpreissystems in die Überlegungen einbezogen«, erklärte ein Ministeriumssprecher in einer ersten Reaktion. Mit dem Urteil des EuGH biete sich »nun auch die Gelegenheit einer anderen Verteilung der Kosten auf die unterschiedlichen Verkehrsarten auf der Schiene«, so der Sprecher des BMV. Man befinde sich »intensiv in Vorbereitung der Trassenpreisreform« und werde »zeitnah mit möglichen Ansätzen auf die betroffenen Stakeholder zugehen«. Die internen Prüfungen für eine Reform des Trassenpreissystems laufen, so das BMV. Der derzeitige Zeitplan sieht laut BMV vor, dass »die Reform zur Fahrplanperiode 2027 wirksam wird«.

Das EuGH-Urteil ist aus Sicht des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmern (VDV) »keine Überraschung, sondern die Folge jahrelangen verkehrspolitischen Nicht-Entscheidens«, so VDV-Präsident Ingo Wortmann. »Wer zentrale Reformen über mehrere Jahre nicht umsetzt, riskiert Eingriffe von außen«. Erforderlich sei ein »einheitliches, markttragfähiges Preissystem«, auf Basis der unmittelbaren Kosten des Zugbetriebs, so Wortmann weiter.

Für den SPNV bedeutet die Entscheidung laut VDV eine Kostensteigerung von bis zu 23,5 Prozent – rund eine Milliarde Euro zusätzlich. Ohne Ausgleich drohen Angebotskürzungen von 10 bis 20 Prozent im Regionalverkehr. Diese Angebotsstreichungen müssen laut Wortmann »unbedingt vermieden werden«. Deshalb müssten Bund und Länder jetzt die Finanzierung sichern und die überfällige Reform hin zu einem grenzkostenbasierten Trassenpreismodell umsetzen. »Die Bundesregierung ist angetreten mit dem Ziel, den Bürgerinnen und Bürgern das Gefühl zurückzugeben, dass unser Land wieder besser funktioniert. Ein verlässlicher Schienenverkehr für Personen und Güter ist dafür ein zentraler Baustein. Und er braucht die entsprechenden politischen Prioritäten«, sagte Ingo Wortmann.

»Dieses Urteil war erwartet worden. Ich hoffe, dass die Bundesregierung sich darauf vorbereitet hat und schnell für Klarheit sorgen wird«, sagte Matthias Gastel, Berichterstatter für Bahnpolitik der Grünen Bundestagsfraktion, in einer ersten Reaktion auf das Urteil. Das Trassenpreissystem müsse für mehr Anreize sorgen, Verkehr auf die Schiene zu verlagern, forderte Gastel. »Die Trassenpreise müssen auf Jahre im Voraus stabil sein, so dass die Branche verlässlich kalkulieren kann. Dazu braucht es jetzt eine grundlegende Reform des Trassenpreissystems statt kurzfristiger politischer Eingriffe«, so Gastel weiter. »Das Trassenpreissystem muss grundlegend modernisiert werden. Ziel ist ein System, das Wachstum auf der Schiene ermöglicht, statt es auszubremsen.«
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Von: Thomas Burgert
Veröffentlicht am: 20.03.2026
Kategorien: Bahn Recht und Politik
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