Pläne im Landkreis Ludwigsburg zur Unterstützung der Busbetriebe
Um Busunternehmen angesichts stark gestiegener Dieselkosten zu unterstützen, hat der Landkreis Ludwigsburg festgelegt, in welchen Fällen Gelder zur Aufrechterhaltung des ÖPNV fließen können.
Im Landkreis Ludwigsburg (Baden-Württemberg) hatte sich der Ausschuss für Umwelt und Technik sich in seiner jüngsten Sitzung mit der Kostensituation im öffentlichen Personennahverkehr befasst. Hintergrund sind deutlich gestiegene Dieselpreise. Diese belasten den Busverkehr im Landkreis. Der Kreis bereitet deshalb mögliche Maßnahmen vor, um Ausfälle im ÖPNV zu verhindern, berichtet das »Online-Portal »Ludwigsburg24«. Man beobachte »die steigenden Kraftstoffkosten im Busverkehr und bereitet Maßnahmen vor, um mögliche Probleme bei Verkehrsunternehmen abzufedern«, hieß es aus der Kreisverwaltung.
Nach Angaben des Landratsamts machen Treibstoffkosten im Busverkehr im Schnitt rund 18 Prozent der Gesamtkosten aus, doch nicht alle Unternehmen sind gleich betroffen. Bei Busverkehren, die der Landkreis über Verträge beauftragt hat, gebe es bereits Regelungen, um außergewöhnliche Kostensteigerungen vorübergehend aufzufangen, so der Landkreis. Schwieriger sei die Lage bei Unternehmen, die ihre Linien eigenwirtschaftlich betreiben.
»Wenn die Dieselpreise innerhalb kurzer Zeit stark steigen, geraten diese Unternehmen schnell unter Druck. Im schlimmsten Fall kann das dazu führen, dass ein Unternehmen seine Verkehrsleistungen nicht mehr erbringen kann«, wurde Volker Maus, Leiter des Geschäftsteils ÖPNV beim Landratsamt Ludwigsburg, zitiert. Der Landkreis wolle deshalb zunächst auf kurzfristige Hilfen setzen. Ziel sei es, den »Busverkehr für Fahrgäste möglichst stabil zu halten«.
Nach Einschätzung der Verwaltung liegen die Kosten für Notvergaben je nach Umfang des betroffenen Verkehrs zwischen 25 und 60 Prozent über regulär vergebenen Leistungen. Bei größeren Verkehren könnten dadurch »zusätzliche Belastungen in zweistelliger Millionenhöhe entstehen«. Unterstützung soll nur im Ausnahmefall möglich sein, betont die Kreisverwaltung. Voraussetzung wäre nach Angaben des Landratsamts unter anderem, dass »ein Unternehmen seine wirtschaftliche Notlage nachweist, etwa durch einen Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater«. Zudem wären entsprechende Maßnahmen zeitlich begrenzt. Ähnliche Instrumente hatte der Landkreis bereits während der Dieselkrise 2022 eingesetzt.
Die Kreisverwaltung will die Entwicklung der Kraftstoffpreise und die wirtschaftliche Lage der Verkehrsunternehmen weiter beobachten und sich mit den Verbundlandkreisen abstimmen.
20.07.2022
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