Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat Verbänden und Interessengruppen Pläne zu Reformen der Fahrschulausbildung vorgestellt. ( Foto: MVG )
Pflichtstunden, doppelte Lerninhalte und digitaler Unterricht - Meistgelesen am 30. Oktober 2024
BMDV will Fahrschulausbildung reformieren
Das Bundesverkehrsministerium hat über geplante Änderungen in der Fahrschulausbildung informiert, dabei könnten wesentliche Forderungen von Verbänden wie die Reduzierung der Pflichtstunden umgesetzt werden.
Bereits am 14. Oktober hatte das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) Verbände und Interessengruppen zu einer Informationsveranstaltung zu geplanten Reformen in der Fahrschulausbildung eingeladen. Nach unseren Informationen plane das BMDV, einige Reformvorschläge umzusetzen, welche von Verbänden immer wieder gefordert wurden. Nachfolgende Punkte wurden zu den Reformplänen des BMDV bekannt.
Reduzierung der Pflichtstunden: Bei der Grundausbildung des Busführerscheins soll es keine Pflichtstunden mehr geben, sondern es soll die Eignung des Prüflings zur Prüfung ausschlaggebend sein. Eine Pflichtstundenzahl soll es aber weiterhin bei besonderen Ausbildungsfahrten geben, wobei diese immerhin reduziert werden soll. Künftig soll auch die Regelung entfallen, dass Fahrschülern beim Erwerb der Klasse D1/D, die ihre Fahrerlaubnis der Klasse B weniger als zwei Jahre lang haben, zusätzliche Pflichtstunden vorgeschrieben werden.
Überarbeitung der Lerninhalte: Die Lerninhalte sollen sich in Lernbereiche mit verschiedenen Ausbildungseinheiten gliedern, wobei nur für die Lernbereiche Zeitvorgaben gemacht werden sollen. Die Ausbildungsinhalte sollen aktualisiert werden, etwa mit einer stärkeren Gewichtung von Fahrassistenzsystemen. Lerninhalte sollen aus klassenübergreifenden Grundinhalten für alle Führerscheinklassen und klassenspezifischen Zusatzinhalten bestehen. Zur Schaffung von Synergien soll es einen gemeinsamen Lernstoff zwischen den Klassen C und D geben. Eine Erweiterung von C auf D würde durch selbständiges Lernen ermöglicht.
Vermeidung von Dopplungen von Lerninhalten: Unter dem Stichwort »2 in 1« wird von Verbänden immer wieder die Zusammenlegung der Führerscheinausbildung und der Berufskraftfahrergrundqualifikation gefordert. Nach den Plänen des BMDV soll es beide Ausbildungen auch weiterhin geben, aber immerhin sollen Dopplungen von Lerninhalten vermieden werden. Die Fahrschulausbildung soll sich nämlich auf das Lenken des Busses beschränken und die Lerninhalte zur Ausübung des Busfahrerberufs sollen nur in der Berufskraftfahrerqualifikation vermittelt werden.
Digitaler Fahrschulunterricht und Fahrschulsimulatoren: Zusätzlich zum theoretischen Unterricht in Präsenz soll das synchrone digitale Lernen zu einem gewissen Zeitanteil und in bestimmten Lernbereichen ermöglicht werden. Fahrschulen müssten diesen digitalen Unterricht nicht anbieten, dürften aber auch nicht vollständig auf digital wechseln. Der Digital-Anteil soll bei den weiteren Klassen wesentlich höher sein dürfen als bei der Klasse B (voraussichtlich bis zu 43 Prozent des Theorieunterrichts bei Klasse B). Im Fahrschulsimulator sollen gewisse Nachweise wie der Schaltnachweis (B197) erbracht werden können, nicht jedoch Pflichtstunden besonderer Ausbildungsfahrten.
Das BMDV wolle die Reformen in einer neuen Fahrschulverordnung erlassen. Das Gesetzgebungsverfahren samt Verbändeanhörung soll im ersten Quartal 2025 starten und die neue Verordnung soll spätestens im September 2025 den Bundesrat passieren. Nach anschließender Verkündung des Gesetzes könnte die neue Verordnung sechs Monate später greifen. Es würde aber zusätzlich eine halbjährige Übergangsfrist greifen, sodass die neuen Regelungen spätestens ein Jahr nach Verkündung des Gesetzes in Kraft treten würden.
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Veröffentlicht am: 30.10.2024