Bundesrat verabschiedet Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz - meistgelesen am 16. Juli 2026
Nachdem der Bundesrat das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz verabschiedet hat, sollen noch offene Forderungen des Bundesverbandes Deutscher Omnibusunternehmen (bdo) im nächsten Schritt angegangen werden.
Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 10. Juli über die Mantel-Verordnung zur Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQ) und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften entschieden.
Aus Sicht des bdo ist der Beschluss ein sehr erfreuliches Ergebnis. So sei der Bundesrat den aus Verbandssicht problematischen Empfehlungen seines Verkehrsausschusses in den zentralen Punkten nicht gefolgt. Der politische Druck sei angekommen, so der bdo. Damit sei im Bundesrat ein wichtiger Erfolg für die private Buswirtschaft und für einen praxistauglicheren Berufszugang von Fahrpersonal gelungen.
Wesentliche Neuerungen sind laut bdo:
1. Die praktische Grundqualifikationsprüfung wird deutlich kürzer und praxisgerechter.
Die praktische Prüfung der regulären Grundqualifikation wird grundlegend »entschlackt«. Der eigenständige Prüfungsteil »Bewältigung kritischer Situationen« entfalle vollständig. Zudem werde die Fahrprüfung von bislang 120 auf 90 Minuten verkürzt. Insgesamt reduziere sich die praktische Prüfungsdauer damit um bis zu 90 Minuten. Damit werde eine zentrale Forderung des bdo umgesetzt. Die Prüfung konzentriere sich künftig stärker auf die tatsächlich erforderlichen beruflichen Kompetenzen, ohne unnötige zeitaufwendige Sonderübungen.
2. Die beschleunigte Grundqualifikation kann künftig in zahlreichen Fremdsprachen geprüft werden.
Die Prüfung kann künftig neben Deutsch auch auf Englisch, Hocharabisch, Albanisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Türkisch und Ukrainisch abgelegt werden. Der Bundesrat sei dabei sogar über den ursprünglichen Verordnungsentwurf hinausgegangen und hat Albanisch als weitere Prüfungssprache aufgenommen. Damit werde laut Verband eine der größten vermeidbaren Zugangshürden zum Fahrerberuf abgebaut. Auch dies sei eine langjährige und zentrale Forderung des bdo zur Erschließung zusätzlicher Fahrpersonalpotenziale.
3. Gültige EU- und EWR-Fahrerlaubnisse werden in Deutschland leichter anerkannt.
Eine gültige Fahrerlaubnis aus einem anderen EU- oder EWR-Staat darf künftig nicht mehr allein deshalb in Deutschland zurückgewiesen werden, weil sie dort ohne erneute Prüfung aus einer Drittstaatenfahrerlaubnis umgetauscht wurde und der betreffende Drittstaat nicht in Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung aufgeführt ist. Die bisherige Regelung habe in der Praxis häufig dazu geführt, dass eine in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig erteilte EU- oder EWR-Fahrerlaubnis in Deutschland nicht genutzt werden konnte. Dieses Beschäftigungshindernis werde nun beseitigt. Der Ausschluss von Fahrerlaubnissen, die auf der Grundlage eines gefälschten Drittstaatenführerscheins erteilt wurden, bleibt bestehen.
Der Bundesrat habe auch hier eine gegenteilige Ausschussempfehlung zurückgewiesen. Damit werde eine weitere bdo-Forderung umgesetzt, erklärt der Verband.
4. Für Inhaber der Busführerscheinklassen D und D1 entfällt weitere unnötige Doppelbürokratie.
Wer bereits über eine Fahrerlaubnis der Klasse D oder D1 verfügt, soll künftig auch beim Führen von Taxen, Mietwagen und Fahrzeugen im gebündelten Bedarfsverkehr keine zusätzliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung – den sogenannten Personenbeförderungsschein – mehr benötigen. Damit werde anerkannt, dass Inhaber einer Busfahrerlaubnis bereits eine besonders anspruchsvolle fahrerlaubnisrechtliche Qualifikation und die erforderliche gesundheitliche Eignung nachgewiesen haben. Eine zusätzliche, inhaltlich weitgehend überholte Genehmigungspflicht verursache daher vor allem Verwaltungsaufwand, Kosten und Verzögerungen, erläutert der bdo. Mit der Neuregelung werde die bestehende Qualifikation künftig konsequenter anerkannt und der flexible Einsatz von Fahrpersonal erleichtert. Auch diese Entlastung gehe auf eine Forderung des bdo zurück.
5. Augenärztliche Untersuchungen sollen leichter zugänglich werden.
Augenoptikerbetriebe werden künftig stärker in die Untersuchung des Sehvermögens für die Lkw- und Busführerscheinklassen sowie für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung einbezogen. Dadurch stehe perspektivisch ein größeres Netz an Untersuchungsstellen zur Verfügung. Der Bundesrat hat zugleich eine Entschließung gefasst, nach der die Bundesregierung die Einbindung von Augenoptikerbetrieben unter Beteiligung der Länder und unter Berücksichtigung der Vorschläge der Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen weiter prüfen und fachlich absichern soll. Entscheidend sei aus Sicht des bdo, dass der politische Handlungsauftrag zur Erweiterung der Untersuchungsmöglichkeiten nun ausdrücklich gesetzt sei.
Gleichzeitig betont der Verband, dass die nun beschlossene Mantel-Verordnung nur einen ersten Schritt darstelle. Wesentliche Forderungen der Branche seien bislang noch nicht umgesetzt worden. Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) habe dem Verband jedoch ausdrücklich zugesichert, diese offenen Punkte in einem weiteren Schritt vertieft zu prüfen. Nach Auskunft des Ministeriums würden hierzu bereits Gespräche und Untersuchungen zur praktischen und rechtlichen Umsetzbarkeit laufen. Diese seien insbesondere:
- Eine Öffnung der theoretischen Prüfung der regulären Grundqualifikation für andere Sprachen,
- Die Ausrichtung der theoretischen Prüfung an den europäischen Mindestvorgaben, insbesondere durch die Umstellung des ersten Prüfungsteils auf ausschließlich Multiple-Choice-Fragen,
- Die Einführung und Veröffentlichung eines bundeseinheitlichen Katalogs typisierter Praxissituationen, aus dem in dem zweiten Prüfungsteil der theoretischen Prüfung der regulären Grundqualifikation eine Praxissituation zur Erörterung ausgewählt wird,
- Sowie die Prüfung unseres sogenannten 2-in-1-Vorschlags. Danach sollen die praktische Führerscheinprüfung und der praktische Teil der Grundqualifikationsprüfung auf Antrag miteinander verzahnt und unmittelbar hintereinander in einem gemeinsamen Prüfungstermin abgelegt werden können.
Der bdo steht nach eigenen Angaben zu diesen Punkten in einem sehr engen Austausch mit den zuständigen Stellen in Bonn sowie mit dem BMV in Berlin. Die positive Bewertung der Mantel-Verordnung durch den bdo beruhe ausdrücklich auch auf der Zusage des Ministeriums, die bislang nicht berücksichtigten Forderungen aktiv weiterzuverfolgen und ihre Praxistauglichkeit ernsthaft zu prüfen. Der Verband kündigt an, darauf zu drängen, dass diesen Ankündigungen konkrete weitere Schritte folgen.