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Wirtschaftsnachrichten für Personenverkehr
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Ingo Wortmann sieht Brüssel in der Pflicht, um die Bedingungen für die öffentliche Verkehrsinfrastruktur zu verbessern. ( Foto: VDV )
EU-Recht
»Priorität für öffentliche Verkehrsinfrastruktur«
Für die Verbesserung des öffentlichen Verkehrs sieht der VDV nun die europäische Ebene in der Pflicht. Vor allem Änderungen im Natur- und Artenschutzrecht seien nötig. Die Bundesregierung sollte dabei treibende Kraft sein.

Das Bundesverkehrsministerium hat mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz zur Beschleunigung von Verkehrsinfrastrukturprojekten einen wichtigen Meilenstein für die öffentliche Mobilität erreicht. Mit der Beschlussfassung dieses Gesetzes werden die nationalen Möglichkeiten der Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung ausgeschöpft sein, teilt der Branchenverband VDV mit. Die nächsten notwendigen Schritte seien auf europäischer Ebene nötig. Die Bundesregierung kann und sollte aus VDV-Sicht das Thema voran bringen.

»Die Bundesregierung sollte sich jetzt für entscheidende Änderungen im europäischen Recht, vor allem im europäischen Umweltrecht, einsetzen. Eine bessere öffentliche Mobilität ist der beste Garant für mehr Klimaschutz im Verkehrssektor. Hier kann Deutschland Treiber sein, damit auch die EU öffentlicher Infrastruktur höhere Priorität einräumt«, so VDV-Präsident Ingo Wortmann. Verbesserungen seien möglich, ohne dabei die wichtigen Schutzbedürfnisse von Natur und Umwelt zu gefährden und dringend notwendig, um gleichzeitig die Klimaschutzziele im Verkehrssektor zu erreichen.

Für den VDV stehen vor allem Vereinfachungen im europäischen Natur- und Artenschutzrecht und eine sachgerechte Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an Infrastrukturprojekten im Mittelpunkt. Bereits weit fortgeschrittene Verfahren würden durch neu geltend gemachte Sachverhalte massiv verzögert, diese führten zu unverhältnismäßigem Aufwand oder Neuplanungen.

Um Schnelligkeit und Rechtssicherheit bei Planung und Genehmigung von Schieneninfrastrukturen im europäischen Rechtsrahmen zu erreichen, schlägt der VDV unter anderem vor, dass Projekte für Schienenverkehrswege und Projekte für Anlagen des kombinierten Verkehrs nach denselben Vorschriften wie sogenannte Beschleunigungsgebiete nach der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie behandelt werden. Dies sollte automatisch auch für Strecken im das Gebiet des TEN-V Gesamtnetzes gelten.

»Wer in Europa Schieneninfrastruktur bauen möchte, muss zahlreiche Dokumente vorlegen, die in der Erstellung sehr aufwändig und komplex sind, weil dabei zahlreiche Verordnungen zu berücksichtigen sind. Dies könnte gut durch eine vorhandene nationale Bewertung, in Deutschland, also zum Beispiel auf Basis des Bundesverkehrswegeplans, ersetzt werden«, so Wortmann.

Der VDV schlägt weiter vor, dass Baumaßnahmen zur Verbesserung bestehender Strecken von Eisenbahnen, städtischen Schienenbahnen und Trolleybussen von der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung und Vorprüfung ausgenommen werden. »Wir nehmen Beteiligungsrechte sehr ernst«, so Ingo Wortmann. »Gleichwohl braucht es im Interesse der Rechts- und Planungssicherheit verlässliche Grenzen für Rechtsbehelfe gegen Schieneninfrastrukturprojekte.« Insbesondere eine interessengerechte Stichtagsregelung für die maßgebliche Sach- und Rechtslage sollten deshalb dringend europarechtlich verankert werden.

 

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Von: Dr. Susanne Hartmann
Veröffentlicht am: 13.11.2025
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